Ehrenordnung

Stand: April 2025

Der TSV Günterfürst 1909 e.V. kann auf Beschluss des Vorstandes für besondere Verdienste und Leistungen um den Sport sowie für den Verein Ehrungen verleihen nach folgenden Regelungen:

Kapitel I: Verdienste um den Verein 

  1. Ehrung von Mitgliedern mit langjähriger Vereinszugehörigkeit
  2. Ehrenmitgliedschaft
  3. Vereinsförderer 

Kapitel II: Sonstige Anlässe

  1. Ehrungen von Mitgliedern für besondere sportliche Leistungen 
  2. Geburten, Geburtstage, Hochzeiten 3. Beerdigungen 

Kapitel III: Ehrungen durch Dritte 

  1. Verbandsehrungen
  2. Sportlerehrung der Kreisstadt Erbach und Odenwaldkreises

Kapitel IV: Verfahren 

1. Ort und Zeit der Ehrungen 

2. Kosten der Ehrungen 

Kapitel V: Inkrafttreten

Die Regelungen im Einzeln

Kapitel I: Verdienste um den Verein 

1. Ehrungen von Mitgliedern mit langjähriger Vereinszugehörigkeit  

  1. Mitglieder mit 25jähriger Vereinszugehörigkeit erhalten eine Ehrennadel des Vereins in Silber mit Urkunde
  2. Mitglieder mit 40jähriger Vereinszugehörigkeit erhalten eine Urkunde mit Präsent
  3. Mitglieder mit 50jähriger Vereinszugehörigkeit erhalten eine Ehrennadel des Vereins in Gold mit Urkunde
  4. Mitglieder mit 60, 65, 70, 75, etc. jähriger Vereinszugehörigkeit erhalten eine Urkunde mit Präsent

Bei Berechnung der Zeiten wird die Vereinszugehörigkeit ab dem Vereinseintritt des Mitglieds gerechnet.

2. Ehrenmitgliedschaft  

Vereinsmitglieder, die sich um den Sport im Allgemeinen oder um den Verein außerordentliche Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Als Richtwerte können hierzu langjährige Vereinsmitgliedschaft (>=60 Jahre) oder prägende Vorstandstätigkeit (> 10 Jahre) in besonderer Verantwortung oder sonstige herausragende ehrenamtliche Tätigkeiten im Dienste des Vereins herangezogen werden.

Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Beschluß des Vorstands.

Die Ehrenmitgliedschaft wird durch den Vorstand mit der Ehrenurkunde verliehen. Die Ehrenmitgliedschaft ist verbunden mit der Befreiung von der Pflicht zur Leistung von Mitgliedsbeiträgen.

3. Vereinsförderer  

Die Ehrennadel in der Fassung „Gold“ kann zudem auch an besondere Förderer des Vereins vergeben werden, wobei hierfür keine Mitgliedschaft erforderlich ist

Kapitel II: Sonstige Anlässe 

1. Ehrung von Mitgliedern für besondere sportliche Leistungen  

Der Verein kann besondere sportliche Erfolge sowie langjährigen sportlichen Einsatz für den Verein ehren.

Die Ehrung für besondere sportliche Leistungen erfolgt durch den Vorstand- ausnahmsweise auch durch die Abteilung – mit einer Urkunde. 

Im Einzelfall kann bei der Ehrung ein angemessenes Präsent überreicht werden. 

2. Geburten, Geburtstage, Hochzeiten  

Zur Geburt eines Kindes im Haushalt eines Mitglieds wird vom Verein ein kleines Präsent überreicht und die kostenlose Mitgliedschaft im Verein bis zum 6. Lebensjahr angeboten.

Runde Geburtstage von Mitgliedern werden ab dem 65. Lebensjahr (70.-75—80—85–etc.) mit einer vom Vorstand unterzeichneten Glückwunschkarte und einem kleinen Präsent bedacht. 

Heiratet ein Mitglied, so wird dem Hochzeitspaar ein Geschenk überreicht.

Das gleiche gilt für Hochzeitsjubiläen (Silberne-, Goldene-, Diamantene-, etc. Hochzeit)

3. Beerdigungen  

Zur Beerdigung von Vereinsmitgliedern wird an die Hinterbliebenen eine Beileidskarte und dem Pfarrer/Prediger ein kurzer Nachruf zum Vorlesen im Namen des Vereins übersandt.

Bei der Beerdigung eines Mitgliedes des Vorstandes oder Ehrenmitglieds beteiligt sich der Verein mit einer entsprechenden Abordnung an der Trauerfeier.

Besonders verdiente Mitglieder, Förderer des Vereins und Ehrenmitglieder können einen Nachruf in der Tagespresse erhalten (auf Vorstandsbeschluß, eventuell in Verbindung mit anderen Vereinen).

Für aktive Fußballspieler sowie ehemalige langjährige Vorstandsmitglieder, Spartenleiter und Förderer des Vereins kann der Vorstand das Tragen eines Trauerflors im nächsten Fußballspiel anordnen.

Kapitel III: Ehrungen durch Dritte

1. Verbandsehrungen  

Für Ehrungen des Verbands kommen Vereinsmitglieder in Frage, die sich durch langjährige, verdienstvolle Mitarbeit im Verein, in einem Fachverband oder einem Landesverband ausgezeichnet haben.

Ehrenurkunden und Abzeichen sind durch ein Mitglied des Vorstands oder den Abteilungsleiter zu überreichen, falls die Ehrung nicht durch Beauftragte des Verbands vorgenommen wird. 

2. Sportlerehrung der Kreisstadt Erbach und des Odenwaldkreises  

Für solche Sportlerehrungen kommen Vereinsmitglieder in Betracht, die besondere sportliche Erfolge erzielt haben. Über die Meldung der Sportlerinnen und Sportler entscheidet der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern.

Kapitel IV: Verfahren 

Ort und Zeit der Ehrungen  

Ehrungen werden grundsätzlich im Rahmen einer Veranstaltung wie Pfingstfest,

Mitgliederversammlung, Weihnachtsfeier, etc. durchgeführt. Die vorzunehmende Ehrung ist den jeweiligen Empfängern vorher zu avisieren.

Nicht anwesenden Mitgliedern sollen Vereinsehrenabzeichen und Urkunde zugestellt werden, wenn sie dem Vorstand ihre Verhinderung angezeigt haben.

Kapitel V: Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung kann vom Vorstand ergänzt oder abgeändert, jedoch nicht ganz aufgehoben werden

Günterfürst, im April 2025

Der Gesamtvorstand des TSV Günterfürst 1909 e.V.