Beitragsordnung des TSV Günterfürst 1909 e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
2. Die festgesetzten Beträge werden halbjährlich zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 3 Beiträge
Beitrags Klasse: Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr in EUR
00 Aufnahmegebühr Neumitglieder 10,00 (einmalig)
01 Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren 60,00
02 Erwachsene ab 18 Jahren 72,00
03 Familienbeitrag (Erwachsene u. Kinder bis 17 J.) 204,00
05 Azubis/Studenten/FSJ’ler älter als 17 Jahre 60,00
04 Ehrenmitglieder 0,00
1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Die Ermäßigung der Beitragsklasse 05 wir nur auf Antrag berücksichtigt. Dieser ist mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Fälligkeitstag der Beitragsabbuchung mit dem entsprechenden Nachweis zu stellen.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h), die Verwaltungsberufs-genossenschaft und die GEMA in Höhe der vom lsb h festgelegten Sätze.
5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung/Sepa-Basislastschrift zum 15.01. und 15.07. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
6. Mitglieder, die bisher nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
7. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 3,00 pro Mahnung erhoben.
8. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
9. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
10. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagen-Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz
gespeichert.
§ 5 Vereinskonten für Mitgliedsbeiträge
Volksbank Odenwald Sparkasse Odenwaldkreis
IBAN DE60 5086 3513 0001 0404 21 DE37 5085 1952 0000 0200 16
BIC: GENODE51MIC HELADEF1ERB
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt durch Kündigung des Mitglieds ist nur schriftlich zum Ende eines Kalenderhalbjahres mit einer Frist von vier Wochen möglich.
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 20.06.2014 in Kraft.
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